- Zum Zwecke der gemeinsamen Durchführung eines Segeltörns schließen wir, die Unterzeichner folgenden Crewvertrag. Der Inhalt und die Bedeutung des dem Segeltörn zugrundeliegenden
Chartervertrages werden anerkannt und sind zugleich Bestandteil dieses Vertrages.
- Die aus dem Segeltörn resultierenden Kosten für Kaution, Dieselkraftstoff, Bordverpflegung und andere Geld- und Sachleistungen tragen die Unterzeichner entsprechend ihrer Anzahl zu
gleichen Teilen. Gleiches gilt für Folgekosten, die nach der Beendigung des Törns für etwaige Beschädigungen am Schiff geleistet werden müssen.
- Jeder Mitsegler nimmt auf eigenes Risiko am Segeltörn und den damit zusammenhängenden Aktionen teil. Er ist voll und ganz für sich selbst verantwortlich und hat für seine Person die
jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z. B. Anlegen des Lifebelts oder der Schwimmweste, Sicherung unter Deck, an Oberdeck und im Wasser. Die Crewmitglieder erklären, daß sie schwimmen können.
- Die Unterzeichner schließen bis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit jegliche gegenseitige Haftung untereinander aus. Dies gilt für Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der
Mitsegler. Weiterhin ist die Geltendmachung von Folgeschäden aus der Beteiligung am Segeltörn für Mitsegler und deren Rechtsnachfolger ausgeschlossen.
- Die seemännischen Rechte und Pflichten des Skippers werden von den oben getroffenen Vereinbarungen nicht betroffen.
- Der Skipper übernimmt als unentgeltliche Gefälligkeit ausschließlich die Aufgabe der Schiffsführung und der seefahrerischen Betreuung der Crew. An Kosten für Miete und Betrieb des
Schiffes ist der Skipper je nach Vereinbarung mit den Crewmitgliedern (nicht) beteiligt.
Ort, Datum und Unterschriften von Skipper und Crewmitgliedern
|